Fachberater Internationales Steuerrecht
Wir wissen, was dem Unternehmen hilft.
Fachberater für internationales Steuerrecht
Auf dieser Seite erfahren Sie alles rund um das Thema internationales Steuerrecht. Unsere Fachberater geben Ihnen auf Wunsch in informativen Beratungsgesprächen Tipps und Tricks aus erster Hand und stehen Ihnen kompetent und partnerschaftlich zur Seite.
In Zeiten explosionsartiger Unternehmensexpansionen und andauernde Globalisierungsprozesse, sind es längst nicht mehr die Großkonzerne, die sich mit den Probleme und bürokratischen Herausforderungen des internationalen Steuerrechts konfrontiert sehen. Internationales Steuerrecht hat innerhalb der letzten Jahre auch zunehmend bei kleineren Unternehmen an Bedeutung gewonnen. Wo früher wenige Mitarbeiter benötigt wurden, stehen den Konzernen heute ganze Armeen von spezialisierten Steuerberatern zu Diensten, um internationales Steuerrecht transparenter zu halten.
Mittlerweile benötigen auch Unternehmungen in der Gründungsphase eine eigene Umsatzsteueridentifikationsnummer, um einen reibungslosen Geschäftsverkehr mit Nachbarstaaten zu gewährleisten. Genau an dieser Schnittstelle zwischen Expansion und der Frage „Wie ist eigentlich die Steuerlage in dem Land xy“ schalten wir uns ein. Als professioneller Steuerberater mit (u.A.) Themenschwerpunkt „Internationales Steuerrecht“ verfügen wir über spezielle Kenntnissen und ein besonderes Fachwissen, das auf aktuellem ausländischen Steuerrecht basiert und kontinuierlich ausgebaut und verbessert wird. Unsere Steuerberater stehen Ihnen dazu jederzeit zur Verfügung.
Internationales Steuerrecht – Die Problematik im Detail
Um die doppelte Steuerlast, also die Erhebung von Steuern auf den Gewinn eines Unternehmens in zwei Staaten auszuschließen, gibt es das s.g. DBA (Doppelbesteuerungsabkommen), das Besteuerungsrecht dem einen oder anderen Staat, in dem das Unternehmen tätig ist, zu- oder abspricht. Grundlage für diese Vereinbarung ist das OECD-Musterabkomme, das internationales Steuerrecht simplifizieren soll. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass Regeln übersehen oder zu Ihren Ungunsten falsch definiert werden – SBB Partner weiß hier informativ zum Thema internationales Steuerrecht zu beraten.
Differenzierte Betrachtungsweisen von Gewinn oder Verlust
Internationales Steuerrecht operiert nach eigenen staatsabhängigen Gesetzen und beschränkt sich jeweils auf die inländischen Rechte und Regelungen. Ein Beispiel hierfür ist die Betrachtung von Gewinnen oder Verlusten, die im Ausland generiert wurden – Sollte Sie in Drittstaaten negative Einkünfte erzielt haben, so wirken sich diese nicht auf die Besteuerung aus – kurz gesagt: Ihr Gewinn wird dadurch nicht gemindert und damit die Steuerabgaben nicht gesenkt. Sollten Sie jedoch Gewinne aber gleichzeitig Verluste erwirtschaftet haben, werden diese beiden Größen miteinander verrechnet – das Kuriosum „internationales Steuerrecht“. Um sich solcher Gefahren und Rechtslagen bewusst zu werden, sind professionelle und engagierte Dienstleister von Nöten, die sich auf internationales Steuerrecht fokussiert haben und eine ausgewiesene Expertise auf diesem Gebiet besitzen.